Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungs- und Softwarenutzungsbedingungen der QCAL Messtechnik GmbH
1. Allgemeines. Sämtliche Lieferungen und Leistungen von QCAL Messtechnik GmbH - dazu gehört auch die Überlassung von Software - erfolgen ausschließlich zu den folgenden Liefer- und
Zahlungsbedingungen. Davon abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Durch
die Erteilung des Auftrages und die Annahme der von uns gelieferten Waren bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.
2. Angebot und Lieferung. Unsere Angebote sind, soweit sie nicht befristet sind stets freibleibend. Vertragsgrundlage und maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen
Auftragsbestätigungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Abgabe eines konkreten Angebotes angefordert hat. Erteilte Bestellungen seitens des Kunden sind für diesen bindend und gelten mit der
Vorlage der Auftragsbestätigung von QCAL Messtechnik GmbH als angenommen. Bei Angeboten mit zeitlicher Befristung und einer bestimmten Annahmefrist ist das Angebot maßgebend, wenn keine
rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen müssen durch uns schriftlich bestätigt werden. Konstruktionsänderungen, sowie sonstige Änderungen technischer Daten und
Leistungsmerkmale, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Die der Angebotsanforderung oder der Bestellung beigefügten Unterlagen, wie Zeichnungen, Spezifikationen,
Stoffe, Muster, Werkzeuge, Modelle und dergleichen, die QCAL Messtechnik GmbH überlassen werden, bleiben Eigentum des Kunden. Diese sind verbindliche Grundlage für die Erstellung und Ausarbeitung
eines Angebotes von QCAL Messtechnik GmbH. Auf jedwede nachträgliche Änderung gegenüber der erstmaligen Angebotsanforderung und dem Angebot von QCAL Messtechnik GmbH hat der Kunde bei
Bestellungen schriftlich hinzuweisen. Soweit QCAL Messtechnik GmbH seinen Angeboten gleichartige Unterlagen der in vorstehend genannter Art und Weise beifügt, sind und bleiben diese Eigentum von
QCAL Messtechnik GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen oder sonst dritten Personen zugänglich zu machen.
Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für QCAL Messtechnik GmbH nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz. Soweit wir für
bestimmte Produkte Dokumentationen (z.B. Handbücher) vorhalten, stehen diese dem Kunden als kostenloses Download auf unserer Homepage www.qcal.de zur Verfügung.
3. Preise und Zahlung. Die Preise gelten ab Auslieferungswerk von QCAL Messtechnik GmbH. Die Preise enthalten nicht die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Die Kosten der Versendung und
Verpackung trägt der Kunde. Soweit wir nach der Verpackungsordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport der
verwendeten Verpackung und die angemessenen Kosten ihrer Verwertung oder -soweit dies möglich und von uns für zweckmäßig erachtet wird- die angemessenen Kosten, die zusätzlich für eine erneute
Verwendung der Verpackung anfallen. Der Besteller verpflichtet sich und bestätigt mit Erteilung seines Auftrags uns gegenüber, nicht zurückgesandte Verpackungen der genannten Art, der nach der
Verpackungsordnung vorgesehenen Verwertung zuzuführen, uns auf jederzeitiges Verlangen Auskunft über Art und Menge der so der Verwertung zugeführten Verpackungen zu erteilen sowie die Einhaltung
dieser Verpflichtung - auf jederzeitiges Verlangen schriftlich - zu bestätigen. Wir sind jederzeit berechtigt, uns - nach Voranmeldung - von der Einhaltung dieser Verpflichtung vor Ort beim
Besteller zu überzeugen. Sofern sich die Grundlagen der Kalkulation ändern, behalten wir Preisanpassungen vor. Der Rechnungsbetrag wird nach Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto bar
fällig. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns vor, den Verzugsschaden in Höhe des von uns beanspruchten Bankkredites geltend zu machen. Montagekosten, Reparaturkosten und Kosten für
Produktinformationen sind sofort netto zahlbar. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen des Kunden zulässig.
4. Lieferzeit. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dies gilt jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind. Der Kunde ist
verpflichtet, sämtliche für die termingerechte Auftragsdurchführung erforderlichen Beistellungen zu veranlassen. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis dahin der Liefergegenstand das QCAL
Messtechnik GmbH Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Teil- und vorfristige Lieferungen durch QCAL Messtechnik GmbH sind zulässig. Die Lieferfrist
verlängert sich angemessen bei Eintritt von Hindernissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu gehören auch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und
Aussperrung. Dies gilt auch, wenn unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten eingetreten sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des
Kunden voraus. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von QCAL Messtechnik GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Verzögert sich der Versand
auf Wunsch des Kunden, sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen, den Kunden mit entsprechend verlängerter Frist zu beliefern und
entstandene Lagerkosten zu berechnen.
5. Gefahr¸bergang. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auch bei Teil- und vorfristigen Lieferungen mit dem Versand auf den Kunden über. Dies gilt auch wenn
QCAL Messtechnik GmbH die Anfuhr, auch bei Benutzung eigener Fahrzeuge und die Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die vom Kunden zu vertreten sind, so geht die
Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließt QCAL Messtechnik GmbH auf Kosten des Kunden für die Sendung eine Versicherung gegen Diebstahl,
Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken ab.
6. Einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden, unabhängig vom Rechtsgrund, unser Eigentum. Die Geltendmachung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Es verbleiben uns vielmehr neben dem
Anspruch auf Herausgabe unseres Eigentums unsere Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er
bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber an den Lieferer ab,
ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung aller Ansprüche nach Absatz 1. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die
Abtretung an Dritte zwecks Zahlung an uns bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Wird die Vorbehaltsware
zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil
der Gesamtpreisforderung an den Lieferer ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten,
umzubilden und mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für QCAL Messtechnik GmbH. Wir werden unmittelbar Eigentümer der durch Verarbeitung oder Umbildung
hergestellten Sache und zwar entsprechend dem Wert der Lieferung. Die verarbeitete oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen uns
nicht gehörenden Gegenständen steht uns ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen
Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der uns abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor den übrigen Forderungen. Wird unsere Vorbehaltsware von dem Kunden mit Grundstücken oder
beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es weiterer
besonderer Erklärungen bedarf. Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt der vorangehende Absatz entsprechend. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als
ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Zu anderen als den oben genannten Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht befugt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von QCAL
Messtechnik GmbH hinzuweisen. Der Kunde hat uns jede Beeinträchtigung der Rechte an den in unserem Eigentum stehenden Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Kunden abzuholen. Der
Kunde hat dann kein Recht zum Besitz.
7. Softwarenutzung. An Software von QCAL Messtechnik GmbH jeglicher Art und der dazugehörigen Dokumentation erhält der Kunde gegen Entgelt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und
zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht auf einem bestimmten bzw. im Einzelfall festzulegenden Hardware-Produkt. QCAL Messtechnik GmbH bleibt Inhaberin des Urheberrechts sowie aller anderen
gewerblichen Schutzrechte. Das Recht Vervielfältigungen anzufertigen, ist nur zum Zwecke der Datensicherung gegeben. Copyright-Vermerke dürfen nicht entfernt werden. QCAL Messtechnik GmbH liefert
Installations- und Inbetriebnahmeanleitungen mit entsprechenden Sicherheitshinweisen für ihre Software in gedruckter Form. Alle weiteren Dokumentationen werden nur in Form von Softwaredaten mit
Online-Hilfe mitgeliefert. Mit der Nachlieferung neuer Software- Releases werden auch die entsprechenden Online-Dokumentationen übersandt. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Bei
Überlassung von Software zum Zwecke der Weiterveräußerung ist die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Dritten sicherzustellen. Veränderungen sind nicht gestattet. Bei Verstoß gegen diese
Bedingungen hat der Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen des Auftragswertes zu entrichten. Diese Vertragsstrafe ist auf einen eventuellen Schadenersatzanspruch nicht anzurechnen.
Die Software und die dazugehörige Dokumentation ist auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht für eine ausschließlich kundenspezifisch, auf der Grundlage
eines vom Kunden beigestellten Pflichtenheftes entwickelten Software. Diese im Rahmen der vertragsmäßig erstellten Komplettsteuerung entwickelte Software ist von QCAL Messtechnik GmbH unter
Einsatz modularer, von QCAL Messtechnik GmbH für eine Vielzahl von Anwendungsfällen geschaffenen Softwarebausteinen (Standard-Softwaremodule), kundenspezifisch zusammengesetzt und auf die
vertraglichen Leistungserfordernisse angepasst worden (kundenspezifisches Anwendungsprogramm). Ziffer 2 dieser Bedingungen gilt ebenfalls nicht für kundenspezifisch erstellte Lernsoftware. Mit
der vollständigen Zahlung des Kaufpreises für das kundenspezifische Anwendungsprogramm überträgt QCAL Messtechnik GmbH dem Kunden hieran das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte
Nutzungsrecht, ohne dass dem Kunden an den einzelnen, der kundenspezifischen Anpassung zugrundeliegenden Standard-Softwaremodulen irgendwelche Rechte, gleich welcher Art, zustehen. QCAL
Messtechnik GmbH bleibt ungeachtet dieser Bestimmungen berechtigt, gleichartige, sich aufgrund anderer Aufgabenstellungen sonstiger Kunden ergebende kundenspezifische Softwarelösungen zu
erstellen und anzubieten. QCAL Messtechnik GmbH verbleibt in jedem Fall ein einfaches Nutzungsrecht an der kundenspezifischen Lösung zu innerbetrieblichen Zwecken.
8. Mängelanspr¸che. Für Sach- und Rechtsmängel leistet QCAL Messtechnik GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10 dieser Bedingungen - Gewähr wie folgt:
Sachmängel: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von QCAL Messtechnik GmbH nachzubessern oder durch mangelfreie Lieferung zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem
Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Verschleißteile sind hiervon ausgeschlossen. Für Software von QCAL Messtechnik GmbH übernehmen wir die Gewähr für die
ordnungsgemäße Duplizierung. Software von QCAL Messtechnik GmbH ist auf von QCAL Messtechnik GmbH spezifizierten Hardware-Produkten ablauffähig. Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt durch
Ersatzlieferung. Im übrigen wird für die Fehlerfreiheit der Software und ihrer Datenstruktur keine Gewähr übernommen, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Für
kundenspezifisch erstellte Software leistet QCAL Messtechnik GmbH Gewähr für die Übereinstimmung mit den im Pflichtenheft, der Auftragsbestätigung, der Dokumentation oder den gemeinsam
festgelegten Arbeits-/Ablaufbeschreibungen festgeschriebenen Funktions- und Leistungsmerkmalen. QCAL Messtechnik GmbH leistet keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der Programme bei deren Einsatz
in allen vom Kunden vorgesehenen Anwendungen, insbesondere nicht für solche, die QCAL Messtechnik GmbH im Zeitpunkt der Erstellung/Abnahme nicht bekannt waren oder getestet wurden. Die
Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Wareneingang, schriftlich zu melden. Ist die Beanstandung berechtigt, tragen wir von den unmittelbaren Kosten - insoweit
als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzteiles, des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige
Belastung von QCAL Messtechnik GmbH eintritt. Der Kunde hat uns die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls ist QCAL Messtechnik GmbH
von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und der Abwehr großer Schäden, hat der Kunde das Recht mit vorheriger
Zustimmung von QCAL Messtechnik GmbH den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass wir mit der
Beseitigung des Mangels in Verzug geraten sind. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von QCAL Messtechnik GmbH für die daraus entstehenden Folgen. Der Kunde
hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn QCAL Messtechnik GmbH unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle, d.h. wenn QCAL Messtechnik GmbH
die Nacherfüllung verweigert, die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist, eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu, ebenfalls vorausgesetzt, QCAL
Messtechnik GmbH lässt eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen. Das Recht auf Minderung des Kaufpreises ist
ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Ziffer 10 dieser Bedingungen. Im übrigen übernehmen wir keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, eigenmächtige Instandsetzungsversuche und Änderungen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte
oder nachlässige Behandlung, chemische Einflüsse, elektrische Einflüsse etc. auf die wir keine Einflüsse haben, sowie bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch und Nichtbeachtung unserer
Bedienungsanleitungen und Katalogblätter, insbesondere in Bezug auf die Einsatzbedingungen unserer Zylinder (Ölungs-Hinweise). Außerdem erlischt die Gewährleistung, wenn der Kunde oder Dritte
ohne vorherige schriftliche Zustimmung von QCAL Messtechnik GmbH und ohne sonstige Berechtigung (Verzug von QCAL Messtechnik GmbH bei der Fehlerbeseitigung) Änderungen an der Steuerung/Software
vorgenommen hat, auch wenn der Fehler in einem nicht geänderten Teil auftritt. Rechtsmängel: Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder
Urheberrechten im Inland, wird QCAL Messtechnik GmbH auf ihre Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer
Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch QCAL Messtechnik GmbH ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird QCAL Messtechnik GmbH den Kunden
von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von QCAL Messtechnik GmbH sind
vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10 dieser Bedingungen für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Diese Verpflichtungen bestehen nur, wenn der Kunde QCAL
Messtechnik GmbH unverzüglich über geltend gemachte Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen informiert, der Kunde QCAL Messtechnik GmbH in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten
Ansprüche unterstützt bzw. QCAL Messtechnik GmbH die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen ermöglicht, QCAL Messtechnik GmbH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen
vorbehalten bleiben, der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig
geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat. Alle Ansprüche wegen Mängeln am Liefergegenstand verjähren in 12 Monaten.
9. Unmöglichkeit und Verzug. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Dem Kunden steht ein Recht zum Rücktritt auch dann zu, wenn
bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teiles der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht
der Fall, so kann der Kunde die Gegenleistung entsprechend mindern. Liegt Leistungsverzug im Sinne der Ziffer 4 von uns vor und gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist und wird die
Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Tritt durch Verschulden des Kunden ein Annahmeverzug ein, so bleibt er zur
Gegenleistung verpflichtet. Entsteht dem Kunden ein Schaden, der durch eine Verzögerung von uns verschuldet wurde, so ist er berechtigt eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede
volle Woche der Verspätung 0,5 % höchstens jedoch 5 % vom Wert des Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Weitere
Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 10 dieser Bedingungen.
10. Haftung. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von QCAL Messtechnik GmbH infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragschluss erfolgten Vorschlägen und
Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen, insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes, vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet
werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Ziffern 8 und 10 Absatz 2 und 3 dieser Bedingungen entsprechend. Für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet QCAL Messtechnik GmbH - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die QCAL Messtechnik GmbH arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit QCAL Messtechnik GmbH garantiert hat, sowie bei
Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet QCAL Messtechnik GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen,
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Auftrags streng vertraulich zu
behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung von QCAL Messtechnik GmbH keine Informationen, Dokumente, Dokumentationen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder
sonst zugänglich zu machen. QCAL Messtechnik GmbH behandelt Unterlagen des Kunden ebenfalls vertraulich.
12. Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, das Gericht unseres geschäftlichen Hauptsitzes in 80939 München zuständig. Wir
sind aber auch berechtigt, am geschäftlichen Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
13. Anwendbares Recht. Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen
betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) Anwendung.